EES: Die 90-Tage-Falle für Auswanderer!
- Zlatko Medle

- 14. Aug.
- 3 Min. Lesezeit

Wie die EU ihre eigenen Bürger mit der 90-Tage-Falle ins Visier nimmt:
Am Flughafen Frankfurt blinkt das neue Terminal-Gate.
Ein Mann in Jeans, EU-Pass in der Hand, lächelt der Kamera entgegen. Er ist Deutscher, seit fünf Jahren lebt er in Dubai. Früher reichte ein kurzer Stempel im Pass – Willkommen zu Hause. Heute: Stopp. Der Scanner prüft sein Gesicht, seine Fingerabdrücke, die Datenbank.Ein Grenzbeamter tritt vor, fragt nicht „Wie war der Flug?“, sondern „Wie lange bleiben Sie?“ – und die Antwort entscheidet, ob er durchgeht oder ob die 90-Tage-Uhr für ihn abgelaufen ist.
Was wie eine Filmszene klingt, könnte ab Oktober 2025 Realität werden.Mit dem neuen EU Entry/Exit System (EES) zieht Brüssel nicht nur für Migranten die Schrauben an – sondern auch für eigene Staatsbürger im Ausland. Hinter der offiziellen Rhetorik von Sicherheit und Migration verbirgt sich ein System, das Auswanderer erfasst, überwacht und unter die gleiche Fristenfalle setzt wie Touristen.
Ein System wie aus einem Handbuch für Kontrolle
Das Entry/Exit System ist kein simpler Pass-Scanner. Es ist ein biometrisches Überwachungsnetzwerk, verknüpft mit den bestehenden EU-Datenbanken SES, VIS und Eurodac. Die Passstempel verschwinden – stattdessen werden bei jeder Ein- und Ausreise künftig erfasst:
✅ Datum und Ort
✅ Reisedokumentendaten
✅ Vier Fingerabdrücke
✅ Gesichtsscan
Gespeichert wird das Ganze drei Jahre lang, zentral und EU-weit vernetzt.Offiziell richtet sich das System gegen Drittstaatsangehörige. Doch in den Tiefen der Gesetzestexte findet sich eine Hintertür: Nur EU-Bürger mit Wohnsitz, Job oder Studienplatz in der EU sind ausgenommen.
Die juristische Grauzone – und wer hineinrutscht
Artikel 61 der Verordnung stellt klar: Die Ausnahmeregel gilt nur für EU-Bürger, die unter die Freizügigkeitsrichtlinie 2004/38/EG fallen. Wer keinen Wohnsitz mehr in der EU hat, könnte bei der Einreise wie ein Tourist behandelt werden.Damit greift die 90/180-Tage-Regel: maximal 90 Tage Aufenthalt innerhalb von 180 Tagen im Schengenraum – ganz egal, ob du einen EU-Pass besitzt oder nicht.
Bisher war das kaum zu kontrollieren. Passstempel mussten gezählt werden, oft unvollständig. Mit dem EES ist diese Hürde weg – jede Ein- und Ausreise wird sekundengenau dokumentiert.
Das Ende der Nomadenfreiheit
Für viele Digitalnomaden war die EU bisher ein Flickenteppich aus Aufenthalten: drei Monate Spanien, dann weiter nach Portugal, vielleicht ein Sommer in Italien – ohne in einem Land steuerlich ansässig zu werden. Mit dem EES wird dieses Modell angreifbar. Der Grenzbeamte wird nicht mehr fragen, „Wie lange sind Sie schon hier?“ – das System weiß es. Und es kann entscheiden, dass du gehen musst.
Der politische Trend: Abschottung nach innen
Das EES ist nicht allein. Es fügt sich in eine Reihe von Gesetzen ein, die das Leben von Auswanderern schwieriger machen:
✅ Wegzugssteuer – wer geht, zahlt.
✅ Entstrickungsbesteuerung – Zugriff auf Vermögen im Ausland.
✅ Debatte über Steuerpflicht nach Staatsbürgerschaft – wie in den USA.
Die Botschaft: Die EU möchte nicht nur Migranten kontrollieren, sondern auch ihre eigenen Bürger im Ausland enger an die Leine nehmen.
Strategien, um nicht in die Falle zu laufen
Wer nicht riskieren will, ab 2025 wie ein Tourist behandelt zu werden, sollte handeln:
1️⃣ Wohnsitz in einem EU-Staat sichern – auch als Nebenwohnsitz.
2️⃣ Aufenthaltskarte beantragen – z. B. Malta mit minimaler Anwesenheitspflicht.
3️⃣ Golden Visa oder zweite Staatsbürgerschaft organisieren.
4️⃣ Daueraufenthaltsgenehmigung oder Zweitpass mit EU-Zugang sichern.
Die unsichtbare Leine
Das EES ist nicht nur ein Grenzsystem. Es ist ein politisches Werkzeug.
Heute speichert es biometrische Daten, morgen könnte es zur Grundlage für steuerliche Verpflichtungen werden. Die juristische Grauzone, in die ausgewanderte EU-Bürger fallen, ist kein Zufall – sie ist eine Machtoption.
Die Frage ist nicht, ob du reisen darfst. Die Frage ist, wie sehr der Staat dein Leben im Ausland kontrollieren will. Und die Antwort darauf beginnt im Oktober 2025.
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