Die stille Enteignung!
- Zlatko Medle
- 14. Juni
- 4 Min. Lesezeit

Die stille Enteignung! Wie die EU-Kommission heimlich an der Vermögenssteuer arbeitet!
Ein gut gehütetes Geheimnis kommt ans Licht. Die Europäische Kommission unter Ursula von der Leyen hat – weitgehend unbemerkt von Öffentlichkeit und Presse – eine Studie zur Einführung einer EU-weiten Vermögenssteuer in Auftrag gegeben. Eine Veröffentlichung? Fehlanzeige. Öffentlichkeit? Unerwünscht. Transparenz? Offenbar ein Fremdwort in Brüssel. Erst durch eine beiläufige Bemerkung bei einer Pressekonferenz im Mai 2025 durch den EU-Klimakommissar Wopke Hoekstra kam ans Licht, was bereits seit Dezember 2024 im Verborgenen vorangetrieben wird: eine systematische Erhebung zu sogenannten "wealth-related taxes", also Steuern auf Vermögen.
Die Fakten, soweit sie sich rekonstruieren lassen
In einer offiziellen Pressemitteilung vom 16. Mai 2025 – wohlgemerkt nicht auf den Titelseiten der Zeitungen, sondern eher gut versteckt – ist erstmals schriftlich von dieser Studie die Rede. Darin heißt es, die Kommission wolle "weitere Informationen zur Effektivität von vermögensbezogenen Steuern bei der Besteuerung von High-Net-Worth-Individuals in EU- und Nicht-EU-Staaten" gewinnen.
Allein dieser Satz ist ein politischer Sprengsatz. Die Kommission beschäftigt sich nicht nur mit Vermögensbesteuerung innerhalb der EU, sondern auch explizit außerhalb der EU. Das deutet darauf hin, dass hier weitreichendere steuerliche Konzepte ins Auge gefasst werden – darunter auch die Besteuerung nach Staatsbürgerschaft, ähnlich wie in den USA. Ein Szenario, in dem EU-Bürger, selbst wenn sie längst ins Ausland verzogen sind, auf ihr weltweites Vermögen zur Kasse gebeten werden.
Was hinter verschlossenen Türen verhandelt wird
Dass eine solche Untersuchung überhaupt geheim vorbereitet wurde, ist bezeichnend für den Zustand der europäischen Institutionen. In einer funktionierenden Demokratie wäre eine Diskussion über ein derart grundrechtsrelevantes Thema – nämlich die potenzielle Besteuerung von Eigentum und Rückgriff auf persönliche Vermögenswerte – öffentlich, kontrovers und pluralistisch. In der EU hingegen bleibt es bei einer technokratischen Hinterzimmerpolitik.
Die Kommission kann offiziell keine Steuern erheben. Aber wer glaubt, sie hätte keine Mittel zur Durchsetzung ihrer Agenda, irrt gewaltig. Über "Empfehlungen", "Harmonisierungsmaßnahmen" und "Studien", die als Argumentationsgrundlage für spätere Gesetzesinitiativen dienen, wird langfristig Einfluss ausgeübt – eine politische Salamitaktik, deren Endpunkt heute nur schemenhaft zu erkennen ist.
Klarer Trend – keine Einzelmaßnahme
Diese Studie ist kein isoliertes Ereignis. Sie reiht sich ein in eine Folge von Entwicklungen, die auf eine zunehmende fiskalische Zentralisierung der EU hinauslaufen. Bereits beim geplanten Vermögensregister hatte sich gezeigt, wie strategisch Informationen gestreut – und später dementiert – werden, um die Bevölkerung zu verunsichern und auf bevorstehende Maßnahmen vorzubereiten. Es ist die Taktik des "Overton-Fensters": Erst die radikale Idee andeuten, um später eine gemäßigte Maßnahme als akzeptablen Kompromiss durchzusetzen.
Die Vermögenssteuer ist in diesem Kontext mehr als eine fiskalische Option. Sie ist politisches Werkzeug. In einer Zeit, in der Schuldenberge aus Corona-Hilfen, Ukraine-Unterstützung und angekündigter militärischer Aufrüstung wachsen, scheint die Rückgriff auf das private Vermögen der Bürger zunehmend als Lösungsweg diskutiert zu werden.
Was bedeutet „Nicht-EU-Länder“? – Ein globaler Zugriff?
Besonders alarmierend ist die Formulierung, dass sich die Studie auch auf Nicht-EU-Länder bezieht. Was bedeutet das konkret? Zwei Szenarien drängen sich auf:
Vermögensbesteuerung in der EU für Nicht-EU-Bürger: Wer z. B. ein Ferienhaus in Spanien besitzt, könnte trotz Wohnsitz in den USA oder der Schweiz zur Kasse gebeten werden. Solche Modelle existieren bereits national – jetzt könnten sie EU-weit vereinheitlicht werden.
Besteuerung nach dem Prinzip der Staatsbürgerschaft: EU-Bürger mit Wohnsitz im Ausland könnten künftig verpflichtet werden, auch dort ihr weltweites Vermögen zu deklarieren. Die logische Konsequenz: Nur der Verzicht auf die EU-Staatsbürgerschaft könnte der Steuerpflicht entkommen.
Das wäre ein massiver Eingriff in die persönliche und wirtschaftliche Selbstbestimmung – ein Schritt in Richtung fiskalischer Überwachung à la Washington, aber ohne die demokratische Legitimation, die ein US-Kongress wenigstens nominell noch bietet.
Demokratie als Fassade?
Die Brüsseler Apparatschiks, häufig als „Priesterkaste“ verspottet, agieren zunehmend jenseits parlamentarischer Kontrolle. Das EU-Parlament hat weder Initiativrecht noch substanzielle Kontrollbefugnisse. Gesetzesvorschläge kommen aus der Kommission, das Parlament kann sie abnicken oder ablehnen – ähnlich wie das sogenannte „Oberste Sowjet“ zu Zeiten der Sowjetunion.
Währenddessen wird die Bevölkerung mit Beruhigungsrhetorik eingelullt: Es sei ja nur eine Studie, keine beschlossene Steuer. Doch die Richtung ist eindeutig. Wer sich auf die Fakten konzentriert, erkennt: Die Vorbereitungen laufen bereits.
Was tun?
Diese Entwicklungen sind ernst. Aber sie erfordern kühlen Kopf, strategisches Handeln und langfristige Planung. Panik ist fehl am Platz, aber Vorsorge geboten. Wer sich nicht abhängig machen will vom Brüsseler Zentralismus, muss Alternativen schaffen:
✅ Vermögensdiversifikation außerhalb der EU
✅ Aufbau eines finanziellen und rechtlichen Refugiums
✅ Beschäftigung mit Zweitwohnsitzen, Aufenthaltsrechten und steuerlichen Optimierungsstrategien
Ob man sich zur Auswanderung entschließt, ist individuell. Doch wer es nicht zumindest in Erwägung zieht, läuft Gefahr, von zukünftigen Maßnahmen kalt erwischt zu werden.
Die geplante EU-Vermögenssteuer ist bislang nur eine Studie – aber sie zeigt in aller Deutlichkeit die Richtung der europäischen Fiskalpolitik. Zentralisierung, Umverteilung und Kontrolle sind die Leitlinien, nicht bürgerliche Freiheit oder wirtschaftliche Autonomie. Es ist Zeit, sich die entscheidende Frage zu stellen: Will ich Teil dieses Systems bleiben – oder bereite ich meinen Plan B vor? *****
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