Auswandern nach Mauritius: So vermeidest du die deutsche Wegzugs- und Entstrickungsbesteuerung
- Zlatko Medle
- vor 4 Tagen
- 3 Min. Lesezeit

Auswandern nach Mauritius
Wenn du mit dem Gedanken spielst, nach Mauritius auszuwandern und dort ein neues Kapitel zu beginnen – sei es als Selbstständiger, Freiberufler oder Unternehmer – solltest du dich unbedingt mit einem steuerlichen Thema auseinandersetzen, das viele unterschätzen: der Wegzugsbesteuerung und der sogenannten Entstrickungsbesteuerung.
In diesem Beitrag erkläre ich dir, was es damit auf sich hat, warum sie für Auswanderer ein Problem darstellen können – und wie du sie legal umgehen kannst.
1. Was ist die Wegzugsbesteuerung?
Die Wegzugsbesteuerung betrifft dich, wenn du an einer Kapitalgesellschaft (z. B. einer GmbH) beteiligt bist – und zwar bereits ab einem Anteil von 1 %. Es spielt keine Rolle, ob du aktiv in der Firma mitarbeitest oder nicht. Allein die Beteiligung reicht aus, um die Steuerpflicht auszulösen, sobald du deinen Wohnsitz ins Ausland verlegst – selbst wenn das Unternehmen in Deutschland bleibt.
Beispiel:
Du hältst 2 % an einer deutschen GmbH und ziehst nach Mauritius. Das Finanzamt geht davon aus, dass du mit deinem Wegzug stille Reserven ins Ausland verlagern könntest – und will diese besteuern.
2. Was ist die Entstrickungsbesteuerung – und betrifft sie dich?
Viele Freiberufler und Einzelunternehmer gehen davon aus, dass sie davon nicht betroffen sind. Und das stimmt – zumindest in Bezug auf die Wegzugsbesteuerung nach §6 AStG.
Allerdings gibt es eine alternative Steuerfalle, die für Selbstständige genauso gefährlich ist: die Entstrickungsbesteuerung.
Wenn du zum Beispiel als freiberuflicher Webdesigner oder Coach ins Ausland gehst und deine Tätigkeit mitnimmst, sieht das deutsche Finanzamt das als eine Verlagerung eines Wirtschaftsguts – nämlich deines Kundenstamms, deines Know-hows, deiner Marke oder deiner Vertragsbeziehungen.
Diese fiktive „Verlagerung“ wird so behandelt, als hättest du dein Unternehmen verkauft – und genau dafür verlangt das Finanzamt dann Steuern.
Zur Berechnung wird meist der durchschnittliche Gewinn der letzten drei Jahre mit dem Faktor 13,75 multipliziert. Dieser Betrag gilt dann als Unternehmenswert – und darauf musst du Einkommensteuer zahlen.
Beispiel:
Durchschnittlicher Jahresgewinn: 100.000 €→ Unternehmenswert: 1.375.000 €→ Steuerlast: ca. 400.000 €
3. Wie kannst du diese Steuerfallen vermeiden?
Zum Glück gibt es legale und effektive Wege, diese Steuerarten zu umgehen – vor allem die Entstrickungsbesteuerung.
Strategie 1: Unternehmerlohn ansetzen
Du kannst bei der Bewertung einen fiktiven Unternehmerlohn abziehen – ein Betrag, der deinem persönlichen Arbeitsaufwand entspricht. Dadurch reduziert sich die steuerpflichtige Basis deutlich.
Beispiel:
Gewinn: 150.000 €Angemessener Unternehmerlohn: 140.000 €→ Verbleibender Gewinn: 10.000 €→ Unternehmenswert: 137.500 €→ Steuerlast: entsprechend gering
Aber Achtung: Der angesetzte Lohn muss realistisch sein – zu hohe Ansätze könnten als unzulässig gelten.
Strategie 2: Selbstständigkeit frühzeitig beenden
Einige meiner Leser (und Mandanten) gehen noch einen Schritt weiter:
Sie melden ihr Einzelunternehmen ein halbes bis ein Jahr vor dem geplanten Umzug ab – und lassen sich stattdessen anstellen, z. B. in einem befreundeten Unternehmen.
Wenn du bei deinem Wegzug nicht mehr selbstständig bist, gibt es auch keine Betriebsverlagerung – und damit keine Entstrickungsbesteuerung.
Im Ausland kannst du dann wieder neu starten – vielleicht mit einem neuen Angebot oder nach einer kleinen Pause. Wichtig ist nur: Du darfst nicht direkt bei denselben Kunden weiterarbeiten, sonst könnte das Finanzamt eine Umgehung vermuten.
4. Planung schützt vor Ärger
Die Wegzugs- und Entstrickungsbesteuerung können echte Stolperfallen für Auswanderer sein – aber nur, wenn du unvorbereitet gehst. Mit ein bisschen Planung und Unterstützung vom Steuerberater lassen sich diese Themen meistens gut lösen – oder sogar komplett vermeiden.
Meine Tipps:
Frühzeitig mit einem Steuerexperten sprechen
Die eigene Selbstständigkeit strategisch abwickeln
Keine „Scheinabmeldung“, sondern echte Veränderung vornehmen
Wenn du es richtig machst, kannst du Mauritius als steuerlich attraktiven Ort genießen – ganz ohne Streit mit dem Finanzamt.
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