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Auswandern nach Mauritius: So vermeidest du die deutsche Wegzugs- und Entstrickungsbesteuerung


Palmenstrand

Auswandern nach Mauritius


Wenn du mit dem Gedanken spielst, nach Mauritius auszuwandern und dort ein neues Kapitel zu beginnen – sei es als Selbstständiger, Freiberufler oder Unternehmer – solltest du dich unbedingt mit einem steuerlichen Thema auseinandersetzen, das viele unterschätzen: der Wegzugsbesteuerung und der sogenannten Entstrickungsbesteuerung.


In diesem Beitrag erkläre ich dir, was es damit auf sich hat, warum sie für Auswanderer ein Problem darstellen können – und wie du sie legal umgehen kannst.


1. Was ist die Wegzugsbesteuerung?


Die Wegzugsbesteuerung betrifft dich, wenn du an einer Kapitalgesellschaft (z. B. einer GmbH) beteiligt bist – und zwar bereits ab einem Anteil von 1 %. Es spielt keine Rolle, ob du aktiv in der Firma mitarbeitest oder nicht. Allein die Beteiligung reicht aus, um die Steuerpflicht auszulösen, sobald du deinen Wohnsitz ins Ausland verlegst – selbst wenn das Unternehmen in Deutschland bleibt.


Beispiel:

Du hältst 2 % an einer deutschen GmbH und ziehst nach Mauritius. Das Finanzamt geht davon aus, dass du mit deinem Wegzug stille Reserven ins Ausland verlagern könntest – und will diese besteuern.


2. Was ist die Entstrickungsbesteuerung – und betrifft sie dich?


Viele Freiberufler und Einzelunternehmer gehen davon aus, dass sie davon nicht betroffen sind. Und das stimmt – zumindest in Bezug auf die Wegzugsbesteuerung nach §6 AStG.

Allerdings gibt es eine alternative Steuerfalle, die für Selbstständige genauso gefährlich ist: die Entstrickungsbesteuerung.


Wenn du zum Beispiel als freiberuflicher Webdesigner oder Coach ins Ausland gehst und deine Tätigkeit mitnimmst, sieht das deutsche Finanzamt das als eine Verlagerung eines Wirtschaftsguts – nämlich deines Kundenstamms, deines Know-hows, deiner Marke oder deiner Vertragsbeziehungen.


Diese fiktive „Verlagerung“ wird so behandelt, als hättest du dein Unternehmen verkauft – und genau dafür verlangt das Finanzamt dann Steuern.


Zur Berechnung wird meist der durchschnittliche Gewinn der letzten drei Jahre mit dem Faktor 13,75 multipliziert. Dieser Betrag gilt dann als Unternehmenswert – und darauf musst du Einkommensteuer zahlen.


Beispiel:


Durchschnittlicher Jahresgewinn: 100.000 €→ Unternehmenswert: 1.375.000 €→ Steuerlast: ca. 400.000 €


3. Wie kannst du diese Steuerfallen vermeiden?


Zum Glück gibt es legale und effektive Wege, diese Steuerarten zu umgehen – vor allem die Entstrickungsbesteuerung.


Strategie 1: Unternehmerlohn ansetzen


Du kannst bei der Bewertung einen fiktiven Unternehmerlohn abziehen – ein Betrag, der deinem persönlichen Arbeitsaufwand entspricht. Dadurch reduziert sich die steuerpflichtige Basis deutlich.


Beispiel:


Gewinn: 150.000 €Angemessener Unternehmerlohn: 140.000 €→ Verbleibender Gewinn: 10.000 €→ Unternehmenswert: 137.500 €→ Steuerlast: entsprechend gering


Aber Achtung: Der angesetzte Lohn muss realistisch sein – zu hohe Ansätze könnten als unzulässig gelten.


Strategie 2: Selbstständigkeit frühzeitig beenden


Einige meiner Leser (und Mandanten) gehen noch einen Schritt weiter:

Sie melden ihr Einzelunternehmen ein halbes bis ein Jahr vor dem geplanten Umzug ab – und lassen sich stattdessen anstellen, z. B. in einem befreundeten Unternehmen.


Wenn du bei deinem Wegzug nicht mehr selbstständig bist, gibt es auch keine Betriebsverlagerung – und damit keine Entstrickungsbesteuerung.


Im Ausland kannst du dann wieder neu starten – vielleicht mit einem neuen Angebot oder nach einer kleinen Pause. Wichtig ist nur: Du darfst nicht direkt bei denselben Kunden weiterarbeiten, sonst könnte das Finanzamt eine Umgehung vermuten.


4. Planung schützt vor Ärger


Die Wegzugs- und Entstrickungsbesteuerung können echte Stolperfallen für Auswanderer sein – aber nur, wenn du unvorbereitet gehst. Mit ein bisschen Planung und Unterstützung vom Steuerberater lassen sich diese Themen meistens gut lösen – oder sogar komplett vermeiden.


Meine Tipps:


  • Frühzeitig mit einem Steuerexperten sprechen


  • Die eigene Selbstständigkeit strategisch abwickeln


  • Keine „Scheinabmeldung“, sondern echte Veränderung vornehmen


Wenn du es richtig machst, kannst du Mauritius als steuerlich attraktiven Ort genießen – ganz ohne Streit mit dem Finanzamt.


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Bist du bereit auszubüchsen? 👉 www.gomauritius.pro


Wir begleiten dich bei deinem Wegzug nach Mauritius.



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